Erhebt Eure Stimme für die, die es nicht selbst tun können!

Onlinepetition beim deutschen Bundestag für eine

„Artgerechte Haltung für alle Tiere“

Wenn ein Lebewesen leidet, kann es keine moralische oder wirtschaftliche Rechtfertigung geben.


Wir  fordern:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …

Das dem Wortlaut der § 1 und 2 des Tierschutzgesetzes Taten folgen,

und alle Tiere, die in Deutschland gehalten, geschlachtet, verarbeitet, transportiert, im- oder exportiert werden oder die der Unterhaltung oder der Forschung dienen, artgerecht gehalten werden müssen.

       Dieses muss kontrolliert und Gefälligkeitsgutachten durch ein Rotationsverfahren und die Unterstützung ehrenamtlicher Tierschützer vermieden werden.

(weiter siehe Petition)


§1 des Tierschutzgesetzes sagt:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

§2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

   1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

     2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Laut §2a darf das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Anforderung an die Haltung genauer definieren, falls es zum Schutze der Tiere nötig ist.

Es gibt diverse Reglementierungen über Gesundheit, Handel, Zucht, Besamung etc.

Es findet sich aber keine Mindestanforderung an die allgemeine Haltung. Wohl aber die Sorge, dass eine Ausweitung des Tierschutzgesetzes die Landwirte belastete. Eine gute Haltung kann aber schon mit der Einhaltung von §1+2 gelingen. Das ist aber keine Belastung, sondern verantwortliches Handeln.

Auch als Verbraucher können wir das erwarten.

Leider heißt Bio nicht immer „artgerecht“ und Konventionell nicht gleich „tierquälerisch“.

Viele Tiere werden nicht verzehrt und ebenfalls schlecht gehalten.

 

Beispiel 1

                 Wie die Sendung Markt vom WDR am 08.02.2010 zeigte, ist es durchaus normal,                  dass Kühe ihr Leben lang in dunklen Ställen gehalten werden.

Sie sind so angebunden, dass sie sich nur hoch und runter bewegen können.

Hierbei treten Verletzungen auf.

Tiere, die so gehalten werden, sieht man nicht. Man sieht nur die Tiere, die Auslauf haben.

 

Beispiel 2 :

Laborbeagle: Diese sollten schon im Versuchslabor, ein Leben mit Beschäftigung, Kontakten und Bewegung im Rahmen ihrer Art geboten werden.

Beagle, die ein Versuchslabor verlassen, zeigen, dass sie nichts anderes kennengelernt haben, als das Labor und die Untersuchungen. Leinen, Spaziergänge, Geräusche, andere Rassen etc. kennen sie nicht. (Tiere suchen ein Zuhause 26.10.2008)

Der Tierschutzbeaufragte muss sich nicht nur darum kümmern, dass die Versuche legal durchgeführt werden. Er muss auch die übrige Haltung kontrollieren.

Beispiel 3:

Hühner:  Nach der Käfighaltung werden sie in jetzt in Gruppen von vielen Tausend gehalten.

Diese Massenhaltung übt grossen Stress aus und es kommt zu Kannibalismus. (WDR Markt 15.6.2009)

 


Mit der Zunahme an Belastungen, die einem Tier zugemutet werden, kommt es zu einer Abnahme der Anforderungen die an die Haltung gestellt werden.  Das muss geändert werden.


 

Zu einer artgerechten Tierhaltung gehören selbstverständlich:

 

Licht und Luft, Möglichkeit der Bewegung mit Auslauf nach draußen, natürliche Ernährung,

Unterkunft mit Schutz gegen das Wetter, keine dauerhafte Fixierung,

                         notwenige Eingriffe sind unter Anwendung von Schmerz/Narkosemitteln durchzuführen

- vom ersten Lebenstag an.

   Das muss für alle Tiere gelten:

Haus- und Nutztiere, Fische, Versuchstiere, Zirkus – und Zootiere, Tiere die der Pelzgewinnung gelten etc.

Alle tierischen Lebensmittel und tierischen Produkte müssen von Tieren stammen, die gelebt haben


Diese Petition ist bewusst nur eine Minimalforderung,

um die Chance einer kleinen Veränderung zu erhöhen.

Es fehlt also an dieser Stelle absichtlich jegliche Stellungnahme über Sinn und Unsinn

Des Fleischessens  -----   Tierversuche  ----- Zirkustiere  -----  Zoos   -----   Besamung

Kälberproduktion   -----  Pelztierzüchtung   ---   etc


Man hat uns schon in der Schule gelehrt, „Ihr seid der Staat, erhebt Eure Stimmen“ –

Ich bin gespannt, wie unserer Volksvertreter damit umgehen.

 

Es müssen in  3 Wochen 50000 Stimmen zusammen kommen, um gehört zu werden.

Mit jeder Stimme mehr erhöht sich der Druck. Es soll nicht bei 50000 Stimmen bleiben.

Es muss einen großen Ruck geben!

Bitte unterschreibe nicht nur selbst. Denke an Familie, Freude und Kollegen.

 

Wir danken allen für die Unterstützung.

Martin und Beate Schweicher

(keine militanten Tierschützer, sondern Tier- und Menschenfreunde)

Impressum

Hier können Sie verfolgen, was wir im Laufe der Petition erleben !